Die Kommunalwahlen finden am 08.03.2026 statt.
Das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Boos möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein Versand von Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl frü-hestens ab dem 16.02.2026 erfolgen darf.
Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in der Iller durch Umbau der Illersohlschwellen bei Fluss-km 38,156, 36,930 und 35,800 in Raue Rampen sowie ökologische Aufwertungsmaßnahmen an der Iller zwischen Fluss-km 38,750 und 38,550.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor-